VDI 2569 – „Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros“
Für die meisten im Alltag vorgefundenen Räume sind in DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen“ Zielgrößen für die raumakustische Planung definiert. Für Büroräume ist der Stand der Technik zu Raumakustik und Schallschutz in VDI 2569 „Schallschutz und akustische Gestaltung in Büros“ dargestellt. In Büroräumen, vor allem in Mehrpersonenbüros bestehen nicht nur Anforderungen an die Begrenzung der Nachhallzeit auf einen Sollwert (wie in DIN 18041). Arbeitnehmer, die in Mehrpersonenbüros tätig sind und die Raumakustik beklagen, sind zumeist durch Geräusche von benachbarten Arbeitsplätzen gestört; insbesondere durch die Kommunikation ihrer Kollegen untereinander oder durch Telefongespräche. Daher sind in Büroräumen weitere Kenngrößen erforderlich, mit denen die Ausbreitung von Sprache im Raum, d.h. zwischen den Arbeitsplätzen, beurteilt werden kann. Geeignete raumakustische Kenngrößen zur Beurteilung der akustischen Qualität von Mehrpersonenbüros werden in DIN EN ISO 3382-3 „Messung von Parametern der Raumakustik - Teil 3: Großraumbüros“ vorgestellt. Geeignete Zielwerte für diese Kenngrößen, die für die Planung und Beurteilung heran gezogen werden können, fehlen jedoch. Mit VDI 2569:2019-10 stehen nun auch Zielgrößen, sowohl für die Nachhallzeit, als auch für die Kenngrößen zur Schallausbreitung im Raum zur Verfügung. Büroräume werden in VDI 2569:2019-10 in Einzelbüros, kleine Mehrpersonenbüros (größter Abstand zwischen Arbeitsplätzen < 8 m) und große Mehrpersonenbüros unterteilt. Neben dieser Einteilung wurde eine Klassifizierung (Raumakustikklassen A, B und C) eingeführt, wobei die Raumakustikklasse A jene Büros mit den günstigsten akustischen Bedingungen repräsentiert. Für jede der drei Raumakustikklassen A-C stehen zusätzlich verbale Beschreibungen in VDI
2569:2019-10 zur Verfügung, mit der auch dem akustischen Laien das zu erwartende akustische Niveau der unterschiedlichen Klassen verständlich gemacht wird. Zur Beurteilung der raumakustischen Güte von Büroräumen sind nun folgende Kenngrößen heranzuziehen:
· Einzelbüros und kleine Mehrpersonenbüros: Nachhallzeit T
· Große Mehrpersonenbüros: Nachhallzeit T, A-bewerteter Schalldruckpegel der Sprache in einem Abstand von 4 m Lp,A,S,4 m und die räumliche Abklingrate der Sprache D2,S
VDI 2569:2019-10 dient jedoch nicht nur als Planungswerkzeug für die Raumakustik. Zielgrößen / Empfehlungen an den Schallschutz in Büroräumen waren vormals Bestandteil der Normenreihe DIN 4109 („Schallschutz im Hochbau“). Seit der Neuauflage von DIN 4109 sind diese Empfehlungen nicht mehr Bestandteil dieser Norm. Mit VDI 2569:2019-10 wurde nun diese Lücke geschlossen, indem diese Richtlinie auch die Empfehlungen an den Schallschutz von Büroräumen regelt.
Dipl.-Ing. Tobias Kirchner
von der IHK Berlin öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für Raumakustik
Akustikbüro K5 GmbH
www.k5-akustik.de